Senkung / Herabsetzung des Mindeststammkapitals

Durch das Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 wurde mit 1.1.2024 das Mindeststammkapital einer GmbH auf EUR 10.000,00 gesenkt.

Dies heißt nun für bestehende gründungsprivilegierte GmbHs, dass die Auffüllverpflichtung des Stammkapitals entfällt.

Durch das Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 wurde mit 1.1.2024 das Mindeststammkapital einer GmbH auf EUR 10.000,00 gesenkt.

Dies heißt nun für bestehende gründungsprivilegierte GmbHs, dass die Auffüllverpflichtung des Stammkapitals entfällt.